Einkommen-/Umsatzsteuer | "Räuberischer Aktionär" erzielt steuerpflichtige Einkünfte (FG)

Die Zahlung einer Aktiengesellschaft (AG) an einen Kleinstaktionär für dessen Rücknahme einer Klage gegen eine Unternehmensentscheidung unterliegt beim Empfänger der Einkommensteuer und bei Wiederholungsabsicht auch der Umsatzsteuer (FG Köln, Urteil v. 11.6.2015 – 13 K 3023/13).

Source: Steuernews