Einkommensteuer | Zur Ermittlung des Vermögens eines Unterhaltsempfängers (FG)

Der 9. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass in die Prüfung, ob ein Unterhaltsempfänger ein nur geringes Vermögen im Sinne von § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG besitzt, auch Verträge mit fester Laufzeit wie Prämien- und Bausparverträge einzubeziehen sind (FG, Münster, Urteil v. 10.6.2015 – 9 K 3230/14 E; Revision nicht zugelassen).

Source: Steuernews