Einkommensteuer | Ein Betriebsprüfer hat im Finanzamt seine regelmäßige Arbeitsstätte (FG)

Ein Amtsbetriebsprüfer, der ca. zwei Drittel seiner Tätigkeit in seinem Büro im Finanzamt ausgeübt, hat dort seine regelmäßige Arbeitsstätte. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden (FG Münster, Urteil v. 12.6.2015 – 4 K 3395/13 E).

Source: Steuernews