Einkommensteuer | Kosten für Abschiedsfeier steuerlich abzugsfähig (FG)

Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind (FG Münster, Urteil v. 29.5.2015 – 4 K 3236/12 E).

Source: Steuernews