Einkommensteuer | Altersvorsorgezulage für Beamte ohne Einwilligungserklärung (BFH)

Erteilt ein Beamter die Einwilligung in die Datenübermittlung nicht innerhalb der gesetzlichen Zwei-Jahres-Frist und ist er daher nicht gemäß § 79 Satz 1 EStG unmittelbar altersvorsorgezulageberechtigt, ist er bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Satz 2 EStG gleichwohl mittelbar zulageberechtigt (BFH, Urteil v. 25.3.2015 – X R 20/14; veröffentlicht am 15.7.2015).

Source: Steuernews