HANS RAPPEL

STEUERKANZLEI

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Was können wir für Sie tun?

Leistungsspektrum

Steuerliche Beratungen

  • Allgemeine steuerliche Beratungen

    Neben der Gestaltungsberatung in den Bereichen Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sowie Schenkungs- und Erbschaftsteuer bieten wir Ihnen umfangreiche Hilfestellungen bei der steueroptimierten Wahl Ihrer Unternehmensform.

  • Umfassende Beratung

    bezüglich Ihrer geplanten Investitionen und der optimalen Finanzierungsformen.

  • Begleitung

    von Bankgesprächen und Ratingberatung

  • Steuerberatung für Privatpersonen

    Egal ob Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit haben oder vermietete Objekte und Kapitaleinkünfte oder ob Sie einen Schenkungs- oder Erbschaftsteuerfall regeln wollen, wir helfen Ihnen kompetent und fair.

  • Internationales Steuerrecht

      • Wir begleiten Sie bei Ihren Investitionen im Ausland und helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten.
      • Leben Sie selbst im Ausland oder ist Ihr Unternehmen im Ausland ansässig und haben Sie in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte? Gerne erledigen wir alle hierfür notwendigen Arbeiten und Erklärungen für Sie. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
      • Mallorca
        Sind Sie auf Mallorca ansässig, müssen aber in Deutschland steuerliche Pflichten erfüllen, so stehen wir Ihnen gerne auch vor Ort zur Verfügung.

        Unsere Adresse auf Mallorca:
        Dipl.-Kfm. Hans Rappel
        Calle Tord 1
        07609 Puig de Ros
        Tel. +34 638 578 463

  • Steuererklärungen

    • Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
    • Laufende Steuerberatung
    • Steuerliche Gestaltungsberatung
    • Unternehmensgründung
    • Beratung bei steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Umwandlungen wie Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel
    • Unternehmensnachfolge
    • Begleitung von Betriebsprüfungen
    • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Lohnbuchhaltung

    • Jede Art von Lohnbuchhaltung und –berechnung per EDV
    • Meldungen an die Krankenkassen und Sozialversicherungsträger
    • Meldungen an die Berufsgenossenschaften
    • Lohnsteueranmeldungen
    • Begleitung von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen
  • Jahresabschlüsse

    Erstellung von Bilanzen für Einzel­unter­nehmen, Gesell­schaften und Körper­schaften sowie Einnahmen-Überschuß­rechnungen unter Beachtung der handels- und steuer­rechtlichen Vor­schriften.

  • Unternehmensberatung

    • integrierte Investitions-, Finanzierungs- und Steuerplanung
    • Kostenrechnung und Controlling
    • Existenzgründung / Businesspläne
    • Rechtsformwahl- und –änderung
    • Umwandlungen
    • Rating
    • Unternehmensnachfolge
    • Unternehmensbewertungen
    • Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuer zahlen. Die Kenntnis aber häufig.